ANMELDUNG
Schulanmeldung in der Evangelischen Grundschule Brandenburg a.d. Havel für das Schuljahr 2012/2013
Alle Kinder, die vor dem 30.09.2012 das sechste Lebensjahr vollenden oder bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden zum 01.08.2012 schulpflichtig.
Wenn Sie Ihr Kind an der Ev. Grundschule einschulen möchten, richten Sie Ihre Anmeldung mit unserem Formular (siehe Download unten) und der Kopie der Teilnahmebescheinigung des Verfahrens der Sprachstandsfeststellung Ihrer Kita sowie einer Kopie der Geburtsurkunde in der Woche vom 13. bis 17. Februar 2012 schriftlich an die
- Evangelische Grundschule Brandenburg an der Havel
Domlinden 25
14776 Brandenburg an der Havel
Im selben Zeitraum melden Sie sich bitte mit Ihrem Kind und der Geburtsurkunde bei der für Ihren Wohnort zuständigen öffentlichen Grundschule und füllen dort das Anmeldeformular aus, in dem Sie die Schule benennen können, in die Ihr Kind aufgenommen werden soll. Nach der Anmeldung an unserer Schule erfolgt eine Einladung zum Aufnahmeverfahren.
Das Aufnahmeverfahren umfasst folgende Schritte:
- In den auf den Anmeldezeitraum folgenden Wochen werden die angemeldeten Kinder an einem Spätvormittag zu einem Unterrichtsspiel in Kleingruppen (30-45 Minuten)eingeladen. Dieses wird von Lehrerinnen angeleitet und beobachtet.
- In den darauffolgenden Tagen werden die Eltern zu einem ca. 20minütigen Aufnahmegespräch geladen, an dem auch das Kind noch einmal teilnimmt. Zum Aufnahmegespräch sollte das Formular/eine Kopie der schulärztlichen Untersuchung mitgebracht werden. Dazu lädt das Gesundheitsamt gesondert ein.
Nach Abschluss aller Unterrichtsspiele/Aufnahmegespräche erfolgt durch die Schulleiterin und die stellvertretende Schulleiterin die Auswertung und die Feststellung der Aufnahme bzw. Nichtaufnahme. Die Erziehungsberechtigten erhalten darüber bis spätestens
Ende April 2012 einen schriftlichen Bescheid.
Das Schulamt und die örtlich zuständigen Schulträger werden ebenfalls von der Evangelischen Grundschule über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme informiert. Die Geschwisterregelung gilt nicht für Geschwister an anderen evangelischen Schulen. Sollten mehr Kinder angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, wird eine Warteliste eingerichtet.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 31.12.2012, das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 in die Schule aufgenommen werden. Entsprechende Anträge, ebenso Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch, bitte ebenfalls in der Woche vom 13. bis 17. Februar 2012 in der gewünschten Grundschule abgeben.


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